Neue Kleinunternehmerregelung 2025: Höhere Umsatzgrenzen, mehr Pflichten?

Was bringt die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025? Höhere Umsatzgrenze, neue Anforderungen – wir zeigen Vorteile, Nachteile und was Selbstständige jetzt wissen müssen.

Zum Beispiel auch zur Scheinselbstständigkeit und in der Gastronomie zur Mehrwertsteuer Gastronomie Schleswig-Holstein und wie das Arbeiten an der Theke von den Gastronomen gesehen wird im Beitrag Arbeiten im Café – Segen oder Ärgernis für Gastronomen?


Die neue Kleinunternehmerregelung: Mehr Umsatz, mehr Verantwortung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG war lange Zeit eine einfache Lösung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende: keine Umsatzsteuer berechnen, keine Umsatzsteuervoranmeldung, weniger Bürokratie. Doch ab 2025 ändern sich die Spielregeln – und das nicht nur zum Guten.

Was ist die Kleinunternehmerregelung laut § 19 UStG?

§ 19 Umsatzsteuergesetz erlaubt es Unternehmern mit geringem Jahresumsatz, auf die Ausweisung und Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten. Dafür darf der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Das vereinfacht vieles – bedeutet aber auch: Es gibt keinen Vorsteuerabzug.

Die Neuerungen ab 2025 im Überblick

1. Höhere Umsatzgrenze

Ab dem 1. Januar 2025 wird die bisherige Grenze von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Das ist eine spürbare Erleichterung für viele kleine Unternehmen, Nebenberufler und Solo-Selbstständige.

Gut zu wissen: Die Prognosegrenze für das Folgejahr bleibt bei 50.000 Euro.

2. Automatischer Wechsel in die Regelbesteuerung

Wer die Umsatzgrenze überschreitet, rutscht automatisch in die Regelbesteuerung. Eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist erst wieder nach frühestens fünf Jahren möglich – das bleibt unverändert.

3. Neue Pflichten für grenzüberschreitende Tätigkeiten

Gerade für Unternehmer in Schleswig-Holstein mit Kundschaft in Dänemark, Polen oder Österreich gilt: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur im Inland. Wer Rechnungen ins Ausland schreibt, muss sich mit dem Reverse-Charge-Verfahren und der Zusammenfassenden Meldung befassen – auch ohne Umsatzsteuer-ID droht hier schnell ein Formfehler.


Was muss ich tun, wenn ich mich jetzt selbstständig machen will?

Nicht mehr nötig:

  • Umsatzsteuer-ID beantragen (wenn du ausschließlich inländisch tätig bist)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
  • Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen

Aber trotzdem wichtig:

  • Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren
  • Umsatzentwicklung im Blick behalten (25.000-Euro-Grenze!)
  • Kunden über fehlende Umsatzsteuer informieren („gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“)

Vorteile der neuen Regelung

  • Mehr Spielraum: Die höhere Grenze gibt dir mehr Luft zum wirtschaftlichen Atmen.
  • Weniger Bürokratie: Kein Stress mit Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
  • Kalkulierbar für Solo-Selbstständige: Ideal für Coachings, Kreativberufe, Nebengewerbe.

Nachteile – oder: Für wen sich die Regelung nicht lohnt

  • Kein Vorsteuerabzug: Du kannst keine Umsatzsteuer auf Anschaffungen wie Laptops oder Software zurückholen.
  • Kein Umsatzsteuerausweis: Für Geschäftskunden kann das unattraktiv wirken – sie können keine Vorsteuer geltend machen.
  • Wachstumsbremse: Wer an die Grenze von 25.000 Euro kommt, muss plötzlich komplett umstellen – nicht immer planbar.

Spezialfall: Grenzüberschreitende Tätigkeit

Die Kleinunternehmerregelung greift nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Wer regelmäßig für Kunden im EU-Ausland tätig ist (z. B. Webdesigner mit Kunden in Dänemark), sollte:

  • eine Umsatzsteuer-ID beantragen,
  • sich mit MOSS-Verfahren oder Reverse-Charge vertraut machen,
  • die Kleinunternehmerregelung möglicherweise freiwillig ablehnen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Gerade im Grenzraum Schleswig-Holstein ist das ein echter Praxistest.


Fazit: Abwägen lohnt sich!

Die neue Kleinunternehmerregelung 2025 bringt spürbare Vorteile – aber sie ist kein Selbstläufer. Wer langfristig wachsen oder international arbeiten will, ist mit der Regelbesteuerung oft besser beraten. Für Solo-Selbstständige mit rein inländischen Umsätzen kann sie dagegen eine echte Entlastung sein.

Unser Tipp: Vor der Entscheidung prüfen, wie sich deine Umsätze entwickeln – und was deine Kundschaft erwartet. Die neue Regelung bietet mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung.

Von Michael

M. ist Geschäftsführer und Gründer eine Agentur für Digitalisierung und Marketing und lebt in der Region Stuttgart. Schleswig-Holstein kennt er aus zahlreichen Urlauben – das Bundesland zwischen Nord- und Ostsee ist längst zu seinem Lieblingsreiseziel geworden. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in Schleswig-Holstein und schätzt dabei besonders die Vielfalt zwischen Küstenregionen und den ruhigen, ländlichen Gebieten im Binnenland. Er schreibt auch für das Portal Hof-Nachfolge.de, wo er sich intensiv mit den Herausforderungen der Hofübergabe und landwirtschaftlichen Betriebsnachfolge auseinandersetzt. Seine Leidenschaft gilt dabei insbesondere den Menschen hinter den Betrieben und deren Geschichten. Darüber hinaus begleitet er mit der Digitalagentur 4everglen Unternehmen aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bei ihren digitalen und strategischen Herausforderungen. Als Experte für Digitalisierung und zukunftsfähiges Marketing setzt er sich dafür ein, regionale Unternehmen und Kommunen fit für die Zukunft zu machen.