Inklusives Internet für alle: Ab Juni 2025 Pflicht

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 28. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft: Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen verpflichtend. Elektronische Services, die Verbrauchern eine Vertragsabschlussmöglichkeit bieten, müssen dann barrierefrei zugänglich sein. Doch was bedeutet das konkret? Welche Unternehmen sind betroffen, welche Webseiten und digitalen Dienste müssen angepasst werden und gibt es Ausnahmen? Dieser Artikel erklärt, was sich ändert und was jetzt zu tun ist.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, uneingeschränkten Zugang zu Webseiten, Apps und digitalen Diensten haben. Das umfasst unter anderem:

  • Vorlesefunktion für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
  • Hohe Kontraste und skalierbare Schriftgrößen für bessere Lesbarkeit
  • Alternative Texte für Bilder und Videos
  • Navigation per Tastatur oder Sprachausgabe
  • Klare und verständliche Sprache

Wen betrifft die neue Vorschrift?

Alle digitalen Angebote, die Verbraucher eine Vertragsabschlussmöglichkeit bieten, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Webshops (z. B. Online-Händler, E-Commerce-Plattformen)
  • Online-Marktplätze (z. B. eBay, Amazon, Etsy)
  • Online-Banking-Dienste
  • Terminbuchungssysteme (z. B. Arztpraxen, Friseure, Werkstätten)
  • Elektronische Kontaktformulare und Kundenchats
  • Apps von Dienstleistungsunternehmen (z. B. Verkehrsunternehmen, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter)

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen. Diese muss:

  • den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webseite oder App beschreiben,
  • eine Kontaktmöglichkeit für Feedback und Barrieren melden bieten,
  • alternative Zugangsmöglichkeiten aufzeigen, falls Barrieren bestehen.

Welche Normen gelten?

Die technische Grundlage bildet die europäische Norm EN 301 549. Sie definiert die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Ziel ist, dass Webseiten und Apps für alle nutzbar sind, insbesondere für Menschen mit Seh-, Hör-, oder motorischen Einschränkungen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bestimmte Unternehmen und Dienste sind von der Vorschrift ausgenommen, darunter:

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro)
  • Bestimmte nicht-kommerzielle Inhalte (persönliche Blogs, private Webseiten)
  • Archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden

FAQs zur digitalen Barrierefreiheit

1. Was passiert, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten?
Es drohen Abmahnungen, Bußgelder und Klagen, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei sind.

2. Wie aufwendig ist die Umsetzung?
Das hängt von der bestehenden Infrastruktur ab. Kleinere Anpassungen (z. B. Kontraste erhöhen, Alternativtexte einfügen) sind oft schnell machbar, während komplexe Systeme mehr Anpassungen erfordern.

3. Wo können Unternehmen Unterstützung erhalten?
Es gibt spezialisierte Agenturen und Online-Tools, die Webseiten auf Barrierefreiheit prüfen und Optimierungsvorschläge liefern.

Fazit: Jetzt handeln!

Die Umstellung auf digitale Barrierefreiheit ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine grundlegende Verbesserung der Nutzererfahrung. Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten, sondern bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen. Wer digitale Barrieren abbaut, erweitert nicht nur seinen Kundenkreis, sondern zeigt auch soziale Verantwortung und verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Tipp: Informationsquellen in Schleswig-Holstein

Falls du dich über digitale Barrierefreiheit informieren möchtest, gibt es in Schleswig-Holstein verschiedene Webinare:

  • Digitale Teilhabe – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
    Die IHK Schleswig-Holstein bietet ein Webinar mit Gerrit Hoffschulte von ‚Alle Wetter‘ an, das die gesetzlichen Anforderungen erläutert. Mehr Infos
  • Webinar by UXMA: Digitale Barrierefreiheit
    Die Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein (DiWiSH) veranstaltet ein Webinar zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit mit praktischen Beispielen. Mehr Infos
  • Webinare zur digitalen Barrierefreiheit von Eye-Able
    Eye-Able zeigt in seinen Webinaren, wie digitale Barrierefreiheit durch spezielle Software verbessert werden kann. Mehr Infos

Es lohnt sich, die jeweiligen Webseiten regelmäßig zu besuchen, um aktuelle Termine und Informationen zu erhalten.

Von Michael

M. ist Geschäftsführer und Gründer eine Agentur für Digitalisierung und Marketing und lebt in der Region Stuttgart. Schleswig-Holstein kennt er aus zahlreichen Urlauben – das Bundesland zwischen Nord- und Ostsee ist längst zu seinem Lieblingsreiseziel geworden. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in Schleswig-Holstein und schätzt dabei besonders die Vielfalt zwischen Küstenregionen und den ruhigen, ländlichen Gebieten im Binnenland. Er schreibt auch für das Portal Hof-Nachfolge.de, wo er sich intensiv mit den Herausforderungen der Hofübergabe und landwirtschaftlichen Betriebsnachfolge auseinandersetzt. Seine Leidenschaft gilt dabei insbesondere den Menschen hinter den Betrieben und deren Geschichten. Darüber hinaus begleitet er mit der Digitalagentur 4everglen Unternehmen aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bei ihren digitalen und strategischen Herausforderungen. Als Experte für Digitalisierung und zukunftsfähiges Marketing setzt er sich dafür ein, regionale Unternehmen und Kommunen fit für die Zukunft zu machen.