Werkstudentenregelung und Minijob in Schleswig-Holstein:

Alles, was Arbeitgeber wissen müssen – von Arbeitszeitgrenzen bis Sozialversicherung, inklusive praktischer Checkliste.


Werkstudentenregelung und Minijob: Was Arbeitgeber in Schleswig-Holstein beachten sollten

Immer mehr Unternehmen in Schleswig-Holstein greifen auf Werkstudenten oder kombinieren Minijobs mit studentischen Beschäftigungen. Diese Arbeitsmodelle bieten Flexibilität, erfordern aber besondere Aufmerksamkeit bei Arbeitszeit, Sozialversicherung und Steuerpflicht. Wer die Regeln kennt, kann rechtssicher arbeiten und gleichzeitig die Vorteile für das Unternehmen nutzen.

Werkstudentenregelung: Definition und Voraussetzungen

Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Student, der während des Studiums arbeitet. Die Besonderheit liegt in der Sozialversicherungspflicht:

  • Werkstudenten sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit, solange sie regelmäßig studieren und maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.
  • Rentenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, Beiträge sind teilweise reduziert.
  • Während der Semesterferien dürfen Werkstudenten auch Vollzeit arbeiten.

Für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein ist wichtig, den Studienstatus nachzuweisen – meist durch eine Immatrikulationsbescheinigung.

Minijob oder Werkstudentenjob?

Viele Arbeitgeber fragen sich, wann ein Minijob oder ein Werkstudentenjob sinnvoll ist. Die Unterschiede:

MerkmalMinijobWerkstudentenjob
Verdienstgrenze520 Euro/MonatKeine feste Grenze (sozialversicherungsfrei bis 20 Std/Woche)
SozialversicherungPauschalbeiträge vom ArbeitgeberKranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfällt, Rentenversicherung teilweise
SteuerPauschal versteuertLohnsteuer fällt je nach Einkommen an
ArbeitszeitFlexibel, meist geringfügigMax. 20 Std/Woche während Semestern, Vollzeit in Ferien

Sozialversicherung und Steuerpflicht

Für Arbeitgeber ist die richtige Einordnung entscheidend. Werkstudenten sind sozialversicherungsfrei – solange die Bedingungen erfüllt sind. Minijobbende unterliegen pauschalen Abgaben. Werden beide Modelle kombiniert, z. B. ein Werkstudent mit Minijob, muss genau geprüft werden:

  • Verdienst summiert sich: Überschreitet das Einkommen die Minijob-Grenze, kann das Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben.
  • Steuerklasse beachten: Werkstudenten zahlen ggf. Lohnsteuer, Minijobs in der Regel nicht.
  • Arbeitszeit dokumentieren: Damit keine Überschreitung der 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit passiert.

Praktische Tipps für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein

  1. Studiennachweis einholen – Immatrikulationsbescheinigung oder aktueller Studierendenausweis.
  2. Arbeitsvertrag klar gestalten – Arbeitszeit, Vergütung und Sozialversicherungsstatus eindeutig festhalten.
  3. Verdienstkontrolle – Besonders bei Kombination von Werkstudentenjob und Minijob die Verdienstgrenzen im Auge behalten.
  4. Abrechnung korrekt durchführen – Sozialversicherung und Lohnsteuer nach den jeweiligen Regeln abführen.
  5. Beratung nutzen – Steuerberater oder Minijob-Zentrale unterstützen bei komplexen Fällen.

Risiken bei falscher Einordnung

Wer Werkstudenten als Minijob abrechnet oder die Arbeitszeit überschreitet, riskiert:

  • Nachzahlungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer
  • Bußgelder durch die Finanz- oder Sozialversicherungsbehörden
  • Verlust der Sozialversicherungsfreiheit für den Studenten

Deshalb lohnt es sich, die Regelungen genau zu beachten.

Checkliste für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein: Werkstudenten und Minijobs

Damit Sie den Überblick behalten, hier eine kompakte Checkliste:

  1. Studiennachweis einholen – aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis.
  2. Arbeitsvertrag prüfen/anpassen – Arbeitszeit, Vergütung, Status Sozialversicherung.
  3. Verdienstgrenzen kontrollieren – Kombination Minijob und Werkstudentenjob beachten.
  4. Arbeitszeit dokumentieren – maximal 20 Std/Woche während Vorlesungszeit einhalten.
  5. Abrechnung korrekt durchführen – Sozialversicherung und ggf. Lohnsteuer abführen.
  6. Semesterferien planen – Vollzeiteinsatz erlaubt, Arbeitszeitgrenzen prüfen.
  7. Regelmäßige Kontrolle – bei längeren Beschäftigungen oder wiederkehrenden Jobs, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  8. Beratung einholen – bei Unsicherheiten Steuerberater oder Minijob-Zentrale kontaktieren.

Fazit

Die Werkstudentenregelung und Minijob bieten Arbeitgebern in Schleswig-Holstein flexible Möglichkeiten, studentische Arbeitskraft zu nutzen. Entscheidend ist die korrekte Einordnung und Einhaltung der Sozialversicherungs- sowie Arbeitszeitregelungen. Wer Verträge, Arbeitszeit und Abrechnung sauber dokumentiert, kann Minijobs und Werkstudentenjobs rechtssicher kombinieren und gleichzeitig vom Fachkräftepotenzial der Studierenden profitieren.

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Von Michael

M. ist Geschäftsführer und Gründer eine Agentur für Digitalisierung und Marketing und lebt in der Region Stuttgart. Schleswig-Holstein kennt er aus zahlreichen Urlauben – das Bundesland zwischen Nord- und Ostsee ist längst zu seinem Lieblingsreiseziel geworden. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in Schleswig-Holstein und schätzt dabei besonders die Vielfalt zwischen Küstenregionen und den ruhigen, ländlichen Gebieten im Binnenland. Er schreibt auch für das Portal Hof-Nachfolge.de, wo er sich intensiv mit den Herausforderungen der Hofübergabe und landwirtschaftlichen Betriebsnachfolge auseinandersetzt. Seine Leidenschaft gilt dabei insbesondere den Menschen hinter den Betrieben und deren Geschichten. Darüber hinaus begleitet er mit der Digitalagentur 4everglen Unternehmen aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bei ihren digitalen und strategischen Herausforderungen. Als Experte für Digitalisierung und zukunftsfähiges Marketing setzt er sich dafür ein, regionale Unternehmen und Kommunen fit für die Zukunft zu machen.