Werkstudentenregelung und Minijob in Schleswig-Holstein:
Alles, was Arbeitgeber wissen müssen – von Arbeitszeitgrenzen bis Sozialversicherung, inklusive praktischer Checkliste.
Werkstudentenregelung und Minijob: Was Arbeitgeber in Schleswig-Holstein beachten sollten
Immer mehr Unternehmen in Schleswig-Holstein greifen auf Werkstudenten oder kombinieren Minijobs mit studentischen Beschäftigungen. Diese Arbeitsmodelle bieten Flexibilität, erfordern aber besondere Aufmerksamkeit bei Arbeitszeit, Sozialversicherung und Steuerpflicht. Wer die Regeln kennt, kann rechtssicher arbeiten und gleichzeitig die Vorteile für das Unternehmen nutzen.
Werkstudentenregelung: Definition und Voraussetzungen
Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Student, der während des Studiums arbeitet. Die Besonderheit liegt in der Sozialversicherungspflicht:
- Werkstudenten sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit, solange sie regelmäßig studieren und maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.
- Rentenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, Beiträge sind teilweise reduziert.
- Während der Semesterferien dürfen Werkstudenten auch Vollzeit arbeiten.
Für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein ist wichtig, den Studienstatus nachzuweisen – meist durch eine Immatrikulationsbescheinigung.
Minijob oder Werkstudentenjob?
Viele Arbeitgeber fragen sich, wann ein Minijob oder ein Werkstudentenjob sinnvoll ist. Die Unterschiede:
Merkmal | Minijob | Werkstudentenjob |
---|---|---|
Verdienstgrenze | 520 Euro/Monat | Keine feste Grenze (sozialversicherungsfrei bis 20 Std/Woche) |
Sozialversicherung | Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber | Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfällt, Rentenversicherung teilweise |
Steuer | Pauschal versteuert | Lohnsteuer fällt je nach Einkommen an |
Arbeitszeit | Flexibel, meist geringfügig | Max. 20 Std/Woche während Semestern, Vollzeit in Ferien |
Sozialversicherung und Steuerpflicht
Für Arbeitgeber ist die richtige Einordnung entscheidend. Werkstudenten sind sozialversicherungsfrei – solange die Bedingungen erfüllt sind. Minijobbende unterliegen pauschalen Abgaben. Werden beide Modelle kombiniert, z. B. ein Werkstudent mit Minijob, muss genau geprüft werden:
- Verdienst summiert sich: Überschreitet das Einkommen die Minijob-Grenze, kann das Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben.
- Steuerklasse beachten: Werkstudenten zahlen ggf. Lohnsteuer, Minijobs in der Regel nicht.
- Arbeitszeit dokumentieren: Damit keine Überschreitung der 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit passiert.
Praktische Tipps für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein
- Studiennachweis einholen – Immatrikulationsbescheinigung oder aktueller Studierendenausweis.
- Arbeitsvertrag klar gestalten – Arbeitszeit, Vergütung und Sozialversicherungsstatus eindeutig festhalten.
- Verdienstkontrolle – Besonders bei Kombination von Werkstudentenjob und Minijob die Verdienstgrenzen im Auge behalten.
- Abrechnung korrekt durchführen – Sozialversicherung und Lohnsteuer nach den jeweiligen Regeln abführen.
- Beratung nutzen – Steuerberater oder Minijob-Zentrale unterstützen bei komplexen Fällen.
Risiken bei falscher Einordnung
Wer Werkstudenten als Minijob abrechnet oder die Arbeitszeit überschreitet, riskiert:
- Nachzahlungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer
- Bußgelder durch die Finanz- oder Sozialversicherungsbehörden
- Verlust der Sozialversicherungsfreiheit für den Studenten
Deshalb lohnt es sich, die Regelungen genau zu beachten.
Checkliste für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein: Werkstudenten und Minijobs
Damit Sie den Überblick behalten, hier eine kompakte Checkliste:
- Studiennachweis einholen – aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis.
- Arbeitsvertrag prüfen/anpassen – Arbeitszeit, Vergütung, Status Sozialversicherung.
- Verdienstgrenzen kontrollieren – Kombination Minijob und Werkstudentenjob beachten.
- Arbeitszeit dokumentieren – maximal 20 Std/Woche während Vorlesungszeit einhalten.
- Abrechnung korrekt durchführen – Sozialversicherung und ggf. Lohnsteuer abführen.
- Semesterferien planen – Vollzeiteinsatz erlaubt, Arbeitszeitgrenzen prüfen.
- Regelmäßige Kontrolle – bei längeren Beschäftigungen oder wiederkehrenden Jobs, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
- Beratung einholen – bei Unsicherheiten Steuerberater oder Minijob-Zentrale kontaktieren.
Fazit
Die Werkstudentenregelung und Minijob bieten Arbeitgebern in Schleswig-Holstein flexible Möglichkeiten, studentische Arbeitskraft zu nutzen. Entscheidend ist die korrekte Einordnung und Einhaltung der Sozialversicherungs- sowie Arbeitszeitregelungen. Wer Verträge, Arbeitszeit und Abrechnung sauber dokumentiert, kann Minijobs und Werkstudentenjobs rechtssicher kombinieren und gleichzeitig vom Fachkräftepotenzial der Studierenden profitieren.
Arbeiten mit Kind ist eine Herausforderung Gedanken dazu in diesem Beitrag: Krankes Kind