Der internationale Handel hat sich in den letzten Jahren zunehmend verändert, nicht nur aufgrund globaler Krisen, sondern auch aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen und der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit. Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Kontext ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), ein Gesetzeswerk der Europäischen Union, das 2023 eingeführt wurde. Aber was bedeutet der CBAM genau für den Im- und Export und wie wirkt er sich auf Unternehmen in Schleswig-Holstein aus?
Was ist der CBAM?
Der CBAM ist ein neues Instrument der EU, das darauf abzielt, die globalen CO2-Emissionen zu reduzieren, indem es die Ausfuhren von Produkten, deren Herstellung hohe CO2-Emissionen verursacht, stärker reguliert. Der Mechanismus soll verhindern, dass Unternehmen in der EU ihre Produktion einfach in Länder mit laxeren Umweltschutzbestimmungen verlagern, um Kosten zu sparen und die Emissionsvorgaben der EU zu umgehen. Anders ausgedrückt: Der CBAM stellt sicher, dass Unternehmen für ihre CO2-Emissionen zahlen, unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb der EU entstanden sind.
Er betrifft vor allem Sektoren wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom, die in der Produktion besonders CO2-intensiv sind. Diese Industrien müssen künftig Abgaben für den CO2-Ausstoß leisten, der bei der Herstellung ihrer Produkte im Ausland anfällt, wenn diese in die EU eingeführt werden. Damit möchte die EU sicherstellen, dass ihre Klimaziele nicht durch den sogenannten „Carbon Leakage“ – die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionen in Länder mit geringeren Umweltstandards – unterlaufen werden.
Welche Produkte sind betroffen?
Zunächst konzentriert sich der CBAM auf die Branchen, die am meisten CO2 ausstoßen. Diese umfassen:
- Stahl und Eisen: Diese Materialien sind in vielen Industrien wie dem Bauwesen und der Automobilproduktion unverzichtbar.
- Zement: Ein essenzielles Material für die Bauwirtschaft, das aufgrund der Energieintensität bei der Herstellung besonders CO2-belastet ist.
- Aluminium: Dieses Metall wird weltweit in zahlreichen Branchen verwendet, von der Automobil- bis zur Elektronikindustrie.
- Düngemittel: Besonders bei der Herstellung von Stickstoffdüngern entstehen hohe CO2-Emissionen.
- Strom: Auch der Stromimport wird zunehmend auf CO2-Emissionen überprüft.
Der CBAM soll ab 2026 schrittweise vollständig umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die Produkte aus diesen Sektoren in die EU importieren, die entsprechende CO2-Abgabe zahlen, die dem CO2-Preis in der EU entspricht.
Wie funktioniert der CBAM?
Unternehmen, die Produkte aus den betroffenen Sektoren in die EU importieren, müssen ab dem Inkrafttreten des CBAM nachweisen, wie hoch der CO2-Ausstoß bei der Produktion dieser Waren im Ursprungsland war. Dazu müssen sie von den zuständigen Behörden im Ursprungsland ein entsprechendes Zertifikat vorlegen. Sollte die Produktion in dem jeweiligen Land weniger CO2-intensiv sein als in der EU, erhalten die Unternehmen eine Entlastung. Falls die Produktion jedoch mehr CO2 verursacht, müssen die Importeure eine sogenannte „CO2-Abgabe“ bezahlen.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein importiert Stahl aus China, einem Land mit weniger strengen Klimavorgaben. Der CO2-Ausstoß bei der Stahlproduktion in China ist deutlich höher als in der EU, daher muss das Unternehmen eine Abgabe zahlen, die den Unterschied in den CO2-Emissionen ausgleicht. Das Ziel ist es, Anreize für die Industrie weltweit zu schaffen, klimafreundlicher zu produzieren.
Auswirkungen auf Unternehmen in Schleswig-Holstein
Für die Unternehmen in Schleswig-Holstein, insbesondere für diejenigen, die auf Im- und Export angewiesen sind, bedeutet der CBAM eine große Herausforderung, aber auch eine Chance. Unternehmen, die hohe CO2-Emissionen in der Produktion haben, müssen sich auf höhere Kosten und möglicherweise auf die Notwendigkeit einstellen, ihre Produktionsprozesse umweltfreundlicher zu gestalten.
Andererseits könnte der CBAM auch zu einem Wettbewerbsvorteil für Unternehmen in Schleswig-Holstein führen, die bereits heute in klimafreundliche Produktionsmethoden investieren. Sie könnten von geringeren CO2-Abgaben profitieren und ihre Position auf dem Markt für grüne Produkte stärken.
Besonders Unternehmen, die auf Rohstoffe und Waren aus den betroffenen Sektoren angewiesen sind, müssen sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und gegebenenfalls ihre Lieferketten neu ausrichten. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass sich der Fokus auf Lieferländer verschiebt, die bereits CO2-arme Produktionsmethoden einsetzen, oder dass in die Entwicklung emissionsarmer Technologien investiert wird.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung?
Der CBAM ist ein ambitionierter Versuch der EU, ihren Klimazielen gerecht zu werden und den globalen Handel nachhaltiger zu gestalten. Die Einführung des Mechanismus wird sicherlich viele Unternehmen, auch in Schleswig-Holstein, vor Herausforderungen stellen. Doch es ist auch eine Chance, den eigenen CO2-Ausstoß zu reduzieren und von den Vorteilen einer nachhaltigeren Produktion zu profitieren. Die Unternehmen müssen nun aktiv werden und ihre Strategien anpassen, um nicht nur die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die wirtschaftlichen Chancen, die mit einer grünen Transformation verbunden sind, zu nutzen.
Insgesamt ist der CBAM ein wichtiger Schritt in Richtung einer grüneren Weltwirtschaft, der auch Schleswig-Holstein dabei unterstützen kann, sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu positionieren.