Hypothese – Vielfalt oder Einseitigkeit?
In vielen Innenstädten Schleswig-Holsteins scheint es ein vertrautes Bild: An jeder zweiten Ecke ein Dönerladen oder ein Restaurant, das sich auf türkische Hackfleischprodukte spezialisiert hat. Für die einen ein Zeichen lebendiger Multikulturalität und kulinarischer Vielfalt, für die anderen ein Symptom mangelnder Angebotsdiversität. Doch stellt sich die Frage: Sollten Kommunen eine Obergrenze für bestimmte Gastronomiebetriebe wie Dönerbuden einführen? Was würde das für Unternehmer, Konsumenten und die Attraktivität unserer Innenstädte bedeuten?
Vor- und Nachteile einer Obergrenze
Die Vorteile einer Begrenzung
- Förderung der Angebotsvielfalt
Eine Obergrenze könnte Platz für unterschiedliche gastronomische Angebote schaffen, die verschiedene Zielgruppen ansprechen. Ob vegane Bistros, regionale Spezialitäten oder internationale Fusion-Konzepte – ein breites Spektrum lockt mehr Besucher in die Innenstadt. - Steigerung der Attraktivität der Innenstädte
Ein vielseitiges gastronomisches Angebot erhöht die Verweildauer der Besucher und damit die Attraktivität der Innenstädte als Erlebnisorte. Die Gefahr einer „Monokultur“ wird verringert, die häufig als unattraktiv wahrgenommen wird. - Anreiz für innovative Geschäftsideen
Eine Begrenzung könnte Unternehmer ermutigen, kreativere Konzepte zu entwickeln, um sich am Markt durchzusetzen. Dies könnte langfristig zur Stärkung des Standorts beitragen. - Höhere Flächeneffizienz
Durch eine gezielte Steuerung der Ansiedlung von Betrieben könnten Kommunen sicherstellen, dass wertvolle Innenstadtflächen optimal genutzt werden.
Die Nachteile einer Obergrenze
- Eingriff in die freie Marktwirtschaft
Eine Obergrenze würde bedeuten, dass Kommunen aktiv in das Unternehmertum eingreifen. Dies könnte rechtliche und wirtschaftliche Konflikte auslösen. Die Gastronomie lebt von Wettbewerb – eine Regulierung könnte dieses Prinzip einschränken. - Diskriminierung eines bestimmten Gastronomietyps
Eine Begrenzung könnte als diskriminierend wahrgenommen werden, insbesondere gegenüber einer bestimmten kulturellen oder kulinarischen Richtung. Dies könnte Spannungen in der Bevölkerung fördern. - Schwierigkeiten in der Umsetzung
Wie definiert man eine Obergrenze? Ab welcher Anzahl ist ein Überangebot erreicht? Solche Regelungen sind schwer zu standardisieren und können leicht zu Willkür führen. - Gefahr des „grauen Marktes“
Eine Begrenzung könnte dazu führen, dass alternative Strukturen entstehen – etwa Restaurants, die offiziell andere Schwerpunkte ausweisen, de facto aber weiterhin überwiegend Döner oder ähnliche Produkte anbieten.
Fakten aus Schleswig-Holstein
- Kiel: In der Landeshauptstadt ist die Dönerbude aus dem Stadtbild kaum wegzudenken. Besonders in zentralen Lagen wie der Holstenstraße sind sie zahlreich vertreten. Die Stadt hat bisher keine Regulierungen in dieser Richtung eingeführt.
- Lübeck: Auch die Hansestadt weist eine hohe Konzentration solcher Gastronomiebetriebe auf, besonders in belebten Vierteln wie der Hüxstraße. Dennoch gibt es gleichzeitig Bemühungen, durch Pop-up-Konzepte und Förderprogramme für Start-ups mehr Vielfalt zu schaffen.
- Geesthacht: Hier wird Vielfalt großgeschrieben. Durch gezielte Förderungen wurden in den letzten Jahren Restaurants mit regionalen und internationalen Küchen angesiedelt, um ein breites Angebot zu garantieren.
Brauchen wir eine Obergrenze? Wir haben bei Kebap-World.de nachgefragt
Die Redaktion des Magazins Kebap-world.de hält eine Obergrenze für Gastronomiebetriebe nicht nur für wenig zielführend, sondern sieht darin sogar eine Hemmung für die Qualität und Vielfalt des Angebots. Aus Sicht der Redaktion bieten gerade viele verschiedene Anbieter die Chance, mit kulinarischen Innovationen, besseren Servicekonzepten und individuellen Geschmacksvarianten voneinander zu profitieren und sich positiv vom Wettbewerb abzuheben.
Würde man hingegen eine starre Obergrenze festsetzen, so wären die Neugründungen begrenzt und die bereits bestehenden Anbieter geschützt – unabhängig von ihrer Qualität. Ein solches System könnte dazu führen, dass die Betriebe keine Anreize mehr verspüren, sich weiterzuentwickeln. Statt zu investieren und immer bessere Angebote zu schaffen, wäre es unter Umständen lohnenswerter, sich auf dem bestehenden Status quo auszuruhen oder sogar Geschäfte “unter der Hand” zu veräußern, sobald ein begehrter Standort frei wird. Gleichzeitig wäre die Gefahr groß, dass gerade innovative Konzepte, die frischen Wind in den Markt bringen könnten, außen vor bleiben.
Ohne Obergrenze bleibt der Wettbewerb lebendig: Jeder Anbieter ist gefordert, durch guten Service, hochwertige Zutaten und ein attraktives Gesamtpaket im Rennen zu bleiben. Neue Betriebe können ihre Ideen ausprobieren, sodass sich langfristig beste Qualität und überzeugendes Marketing durchsetzen. Gleichzeitig fördert eine gesunde Konkurrenz das Gesamtbild einer kulinarisch vielfältigen Region, in der Kundinnen und Kunden von einem breiten Spektrum verschiedener Geschmacksrichtungen und Serviceleistungen profitieren.
Aus Perspektive von Kebap-world.de ist es daher klar, dass eine lebendige, wettbewerbsorientierte Szene ohne starre Beschränkungen der Schlüssel zu besserem Geschmack, frischem Innovationsgeist und hoher Servicequalität ist. Die ständige „Belagerung“ bestimmter Standorte oder das diskrete Weiterverkaufen von Lizenzen werden so vermieden. Stattdessen kann jeder ambitionierte Gastronom mit guten Ideen und dem Willen zur Qualität seine Chance nutzen und zu einer noch vielfältigeren Gastro-Landschaft beitragen.
FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten
1. Gibt es aktuell Obergrenzen für bestimmte Gastronomietypen?
Nein, es gibt in Schleswig-Holstein derzeit keine Regelungen, die eine Obergrenze für Dönerbuden oder ähnliche Betriebe festlegen.
2. Wer würde über eine solche Obergrenze entscheiden?
Solche Entscheidungen lägen in der Regel bei den Kommunen, die durch Bebauungspläne oder Gewerbeverordnungen die Ansiedlung von Betrieben steuern könnten.
3. Was wären Alternativen zur Begrenzung?
Förderprogramme für innovative Gastronomie, gezieltes Leerstandsmanagement oder die Förderung von Vielfalt durch Mietanreize könnten nachhaltigere Lösungen bieten.
4. Wäre eine Begrenzung rechtlich möglich?
Eine pauschale Begrenzung könnte rechtlich problematisch sein, da sie unter Umständen gegen das Prinzip der freien Marktwirtschaft verstößt.
5. Schadet ein Überangebot an Dönerläden wirklich?
Das kommt auf die Perspektive an. Aus wirtschaftlicher Sicht kann es zu einer Monokultur führen, die die Attraktivität der Innenstadt mindert. Aus kultureller Perspektive können Dönerläden jedoch ein Zeichen für Vielfalt sein.
6. Welche Rolle spielt der Konsument?
Der Markt wird letztlich durch die Nachfrage bestimmt. Wenn Konsumenten verstärkt Vielfalt wünschen, wird dies das Angebot langfristig beeinflussen.
Für eine lebendige Innenstadt braucht es vor allem eines: einen ausgewogenen Mix aus Vielfalt, Innovation und einem offenen Dialog zwischen Kommunen, Unternehmern und Bürgern.
Die Debatte um die Obergrenze ist mittlerweile auch beendet, die CDU zig den Antrag entsprechend zurück, weitere Informationen finden Sie auch hier: Heilbronn – Gemeinderat Doener Obergrenze vom Tisch